1. Beleuchtungssystem mit ruhenden Lichtern (nicht blinkend), vorne weiss, hinten rot, fest angebracht oder abnehmbar, nachts bei guter Witterung auf 100 m Distanz sichtbar.
2. Rückstrahler (oder lichtreflektierende Folien), vorne weiss und hinten rot angebracht, mindestens 10 cm2, ebenfalls Sichtbarkeit auf 100 m.
3. Luftreifen oder vergleichbar elastische Reifen, das Gewebe darf nicht sichtbar sein.
4. Bremse für Vorder- und Hinterrad.
5. Gelbe Rückstrahler an Pedalen, Leuchtfläche mindestens 5 cm2 (ausgenommen Rennpedale und dergleichen).
6. Schliesskabel, Schloss oder andere Diebstahlsicherung. (nicht auf Bild)
7. Gut hörbare Glocke (ausgenommen bei Fahrrädern mit einem Leergewicht ohne Führer von höchstens 11 kg). Andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
Diese Vorschriften gelten auch für Mountainbikes auf öffentlichen Strassen. Bitte beachten Sie, dass Kinder im vorschulpflichtigen Alter auf öffentlichen Strassen nicht fahren dürfen.